Ab sofort gelten neue Öffnungszeiten für alle Kleinannahmestellen. Weitere Infos unter Aktuelles.

Restabfall – Was gehört in die graue Tonne?

In die Tonne gehört z. B.:

  • Altmedikamente
  • Asche (kalt u. in Säcke verpackt)
  • Einwegspritzen/-kanülen (verpackt in stichfesten Behältnissen)
  • Feuerzeug (leer)
  • Glasscherben (Fenster, Spiegel)
  • Hundekot (in Tüten verpackt)
  • Hygieneartikel
  • Katzenstreu
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenwachs
  • Klebebänder
  • Kugelschreiber
  • Papiertaschentücher/Handtrockentücher
  • Staubsaugerbeutel und Inhalt von beutellosen Staubsaugern
  • Tapeten-, Teppichreste
  • Verbandsmaterial
  • Windeln
  • Zahnbürsten
  • Zigarettenkippen


In die Tonne gehört nicht z. B.:

  • Batterien >>> Schadstoffmobil, Batteriebox
  • Bioabfall >>> Biotonne
  • Elektroaltgeräte >>> Abholung, Abgabe Kleinannahmestellen
  • Energiesparlampen >>> Fachhandel, Schadstoffmobil, Abgabe Kleinannahmestellen
  • Farben, Lacke (flüssig) >>> Schadstoffmobil
  • Gläser, Flaschen (Verpackungen) >>> Glascontainer
  • Leuchtstoffröhren >>> Schadstoffmobil, Abgabe Kleinannahmestellen
  • Pappe, Papier, Kartonage >>> Blaue Tonne
  • Schadstoffe >>> Schadstoffmobil

 

Entsorgungsweg: Restabfallbehälter oder Restabfallsack

Wie müssen die Behälter bereitgestellt werden?


Allgemeine Hinweise:
Alle Restabfallbehälter sind mit einem Transponder ausgerüstet. Dieser Transponder ermöglicht die elektronische Erfassung von Entleerungen. Dabei erfolgt keine Verwiegung, es wird lediglich die Entleerungshäufigkeit des jeweiligen Behälters gezählt.

Der an den Restabfallbehältern angebrachte Transponder  ist einem Haushalt oder einem Grundstück zugeordnet. Um eine exakte Abrechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Abfallbehälter von seinem Nutzer nicht vertauscht oder an einen anderen Aufstellort verbracht wird, denn eine solche Veränderung würde zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen. Kennzeichnen Sie Ihren Behälter individuell, um ein Vertauschen zu verhindern.

Ihr Gebührenbescheid enthält die Ihrem Haushalt und/oder Grundstück zugeordneten Behälternummern. Bitte vergleichen Sie diese Nummern mit der Nummer auf dem weißen Aufklebern an Ihrem Restabfallbehälter.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte schriftlich an die Kommunalservice Landkreis Börde AöR, Schwimmbadstr. 2 a in 39326 Wolmirstedt. Dabei werden folgende Angaben benötigt:

  • Gebührenkontonummer
  • Name
  • Adresse
  • Behälternummer(n) laut Gebührenbescheid
  • Nummer(n) des/der tatsächlich vor Ort stehenden Behälter(s)

Bei kurzzeitigem Mehranfall von Restabfall (z. B. beim Renovieren) können zusätzlich die amtlichen Restabfallsäcke genutzt werden. Eine Verkaufsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier oder über die Abfallberatung unter 039201 7033158 oder 039201 7033159.

Erstellt durch ATURIS.